Diese Erklärung legt offen, wo und wie bei NK Digital KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz kommen. Sie orientiert sich an den Transparenzpflichten der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689, „KI-Verordnung"), deren Transparenzbestimmungen nach Artikel 50 ab dem 2. August 2026 gelten.
Ich arbeite offen mit KI. Moderne Sprach- und Bildmodelle sind bei mir ein Werkzeug — so wie ein Code-Editor oder ein Grafikprogramm. Was dabei entsteht, wird von mir geprüft, angepasst und verantwortet. Es gibt bei mir kein Ergebnis, das ungeprüft an Kundinnen und Kunden geht.
Jedes Ergebnis — Code, Text, Gestaltung — wird vor Auslieferung von mir persönlich geprüft und freigegeben. Die fachliche Verantwortung für alle Arbeitsergebnisse liegt bei mir als Dienstleister, unabhängig davon, welche Werkzeuge zu ihrer Entstehung beigetragen haben.
Auf Wunsch dokumentiere ich für jedes Projekt, welche Inhalte KI-gestützt entstanden sind. Wenn Sie für Ihr eigenes Unternehmen ebenfalls Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung erfüllen müssen — etwa weil Sie einen Chatbot einsetzen oder KI-generierte Inhalte veröffentlichen — unterstütze ich Sie gerne bei der technischen Umsetzung (Kennzeichnungen, Hinweistexte, Metadaten).
Inhalte, die Sie mir im Rahmen eines Projekts übergeben (Texte, Bilder, Unterlagen), werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Zustimmung in KI-Systeme eingegeben, die diese Daten zu Trainingszwecken weiterverwenden. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Wenn Sie wissen möchten, wie ein bestimmter Inhalt entstanden ist, fragen Sie einfach nach — ich beantworte das offen: niklas@nkdigital.at
Diese Erklärung hat den Stand August 2026 und wird laufend an die Rechtslage sowie an die tatsächlich eingesetzten Werkzeuge angepasst.